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Haftung

1. Ausschlussgründe für eine Massage:

- Bei schwerwiegenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Bei Krebserkrankungen
- Bei akuten Entzündungen oder offenen Wunden
- Bei Hauterkrankungen
- Bei Infektionskrankheiten
- Bei Erkrankungen des Nervensystems
- Bei Schwangerschaft
- Bei neurologischen Erkrankungen
- Bei Thrombosen.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt.

 

2. Haftungsausschluss:

Für auftretende gesundheitliche Folgeschäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Ausschlussgründe verschwiegen werden oder nicht bekannt sind und für den Masseur auch nicht erkennbar sind, ist der Masseur von jeder Haftung befreit.



 
 
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